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BGH, 25.08.1976 - 2 StR 295/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Festlegung eines Spielraumes zwischen "geringer" Menge und "nicht geringe" Menge im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für eine auf die Normalstrafdrohung bezogene Menge - Ungeteilte Zurechnung einer Menge an Betäubungsmitteln für jeden Mittäter ...
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Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76
Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von …
Auszug aus BGH, 25.08.1976 - 2 StR 295/76
Zwischen der bloß "geringen" Menge im Sinne des § 11 Abs. 5 BetMG und der "nicht geringen" Menge im Sinne des Absatz 4 Nr. 5 und 6 a muß Raum für eine auf die Normalstrafdrohung bezogene Menge bleiben (vgl. dazu das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil BGH 1 StR 273/76 vom 15. Juni 1976).
- BGH, 01.06.1983 - 3 StR 193/83
Zu berücksichtigende Kriterien zur Bejahung des Merkmals einer "nicht geringen …
Dies wird auch in der Entscheidung des 2. Senats des Bundesgerichtshofs vom 25. August 1976 - 2 StR 295/76 -, nicht in Frage gestellt (vgl. BGH NStZ 1981, 225), wenn sie auch in einem Hinweis an den Tatrichter - bei Berücksichtigung des hohen Wertes - eine Menge Kokain, die beim durchschnittlichen Verbraucher 30 Rauschzustände erzielt, als eine nicht geringe Menge bezeichnet. - BGH, 23.07.1991 - 1 StR 287/91
Zurechnung der Rauschgiftmenge bei Mittätern
Daraus folgt aber, daß unter dem Gesichtspunkt des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG jedem von ihnen die ganze von beiden eingeführte Rauschgiftmenge zuzurechnen ist (vgl. BGH, Urteile vom 25. August 1976 - 2 StR 295/76, vom 29. Juli 1982 - 4 StR 355/82 - …und vom 17. Juli 1985 - 2 StR 221/85 - bei Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 776). - BGH, 10.03.1981 - 5 StR 5/81
Abgrenzung der "nicht geringen Menge" unter Berücksichtigung eines angemessenen …
Davon geht auch das Urteil des zweiten Strafsenatsvom 25. August 1976 - 2 StR 295/76 - aus, auf das sich der Generalbundesanwalt beruft.
- OLG Düsseldorf, 10.04.1984 - 2 Ss 42/84 Auf die Frage, ob die im Dezember 1982 erworbene Haschischmenge von 50 g (nach niederländischem Recht) dem Angeklagten voll oder nur zur Hälfte zuzurechnen ist (vgl. BGH Beschluß vom 25.08.1976 - 2 StR 295/76; Senatsbeschluß vom 25.Januar 1982, - 2 Ss 677/81 - 381/81 III), kommt es deshalb nicht an.
- BGH, 29.07.1982 - 4 StR 355/82 In diesem Fall ist jedem die Betäubungsmittelmenge ungeteilt zuzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 25. August 1976 - 2 StR 295/76).
- BGH, 29.06.1982 - 4 StR 355/82
Revision des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen die Verurteilung wegen …
In diesem Fall ist jedem die Betäubungsmittelmenge ungeteilt zuzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 25. August 1976 - 2 StR 295/76). - OLG Karlsruhe, 26.05.1977 - 3 Ss 176/77
Betäubungsmittel - Gewerbsmäßigkeit - Verminderung des Hemmungsvermögens
30 g Heroin müssen auch nicht als geringe Menge bewertet werden (BGHSt 26, 355 ; BGH, Urt. v. 25.3.1976 - 2 StR 295/76 -). - BGH, 16.05.1979 - 2 StR 151/79
Anforderungen an die Feststellung eines gewerbsmäßigen Handelns mit …
Ebenfalls ohne Rechtsfehler hat sie die - für mindestens 5.000 DM verkauften und mehr als den Monatsbedarf eines durchschnittlichen Konsumenten darstellenden - 20 Gramm Heroin als "nicht geringe Menge" angesehen (BGHSt 26, 355 [BGH 15.06.1976 - 1 StR 273/76]; BGH, Urteil vom 25. August 1976 - 2 StR 295/76 -) und in deren sukzessiver Abgabe im Rahmen einer fortgesetzten Handlung den Regelfall des § 11 Abs. 1 Nr. 5 BetMG als gegeben erachtet (BGH, Urteil vom 9. November 1976 - 1 StR 649/76 -).